Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner in Hamburg und Umgebung.
Wir beraten in allen Fragen des Erbrechts vor und nach dem Erbfall.
Wir beraten und unterstützen Angehörige, Erben und Pflichtteilsberechtigte nach Eintritt des Erbfalls.
Vom Erbscheinsantrag, der Beratung und Vertretung der Erben innerhalb der Erbengemeinschaft, dem Ausgleich oder der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen bis hin zur endgültigen Auseinandersetzung des Nachlasses stehen wir Ihnen in allen erbrechtlichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite.
Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit im Erbrecht und Grundstücksrecht finden Sie bei Frau Rechtsanwältin Prange insbesondere bei der Auseinandersetzung von Nachlässen mit Immobilienvermögen schnelle und kompetente Hilfe.
Wir unterstützen Sie schon vor dem Erbfall.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen – auch unter Berücksichtigung der steuerlichen Konsequenzen und in komplexen und grenzübergreifenden Fällen. Aufgrund unseres sozialrechtlichen Schwerpunkts stehen wir Ihnen bei der Gestaltung von Behindertentestamenten und Bedürftigentestamenten als spezialisierte Ansprechpartner zur Verfügung.
Weiterführende Informationen für Sie als Erbe, über den Pflichtteil (insbesondere für das Kind), zu Fragen der Haftungsbegrenzung und der Erbausschlagung, finden Sie unter der Rubrik Rechtsgebiete/Erbrecht
Eng mit den Thema Erbrecht verbunden sind Fragen nach der Gestaltung und Umsetzung von Vorsorge- und Betreuungsvollmachten sowie zum Patientenbrief. Durch die Zusammenarbeit von Frau Rechtsanwältin Kindermann - die seit mehr als 15 Jahren auch als gesetzliche Betreuerin tätig ist - mit der auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwältin Kerstin Prange bieten wir Ihnen in diesem Bereich eine hochspezialisierte Beratung und können auf Ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmte Vorsorgepaket aus Testament, Erbvertrag, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht sowie Patientenbrief erstellen.
Informationen zum Recht der gesetzlichen Betreuung finden Sie unter der Rubrik Rechtsgebiete/Betreuung und Vorsorge
Angefangen von der Prüfung von Grundstückskaufverträgen bzw. Kaufverträgen über Wohnungseigentum, dem Kauf vom Bauträger, über Grunddienstbarkeiten, Wegerechte und Grundpfandrechte bis hin zur Gestaltung von Teilungserklärungen ist das Immobilienrecht ein äußerst anspruchsvolles Fachgebiet mit vielfältigen Wechselbezüglichkeiten.
Aufgrund ihrer langjähriger Tätigkeit als Notarvertreterin finden Sie mit Frau Rechtsanwältin Kerstin Prange finden Sie bei uns eine hoch qualifizierte Beraterin und Prozessvertreterin.
Wir beraten Mandanten aus der Immobilienwirtschaft ebenso wie private Selbstnutzer bei der Gestaltung und Abwicklung von Kaufverträgen, Teilungserklärungen und vertreten Sie der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen im Bereich des Immobilienrechts.
Auf der Seite zum Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht haben wir wertvolle Tipps für Käufer und Verkäufer zusammengestellt. Entwürfe von Grundstückskaufverträgen oder Verträgen zum Kauf einer Eigentumswohnung können Sie einfach und schnell mittels unseres Vertrags-Checks überprüfen lassen.
Sie haben Fragen zum Sozialrecht oder möchten einen Bescheid des Sozialamts oder Arbeitsamts prüfen lassen? Rechtsanwältin Doris Kindermann berät Sie zu allen Fragen rund um das Sozialrecht.
Gern stehen wir Ihnen für eine Erstberatung zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular oder rufen uns an: 040 - 37519135 (Hamburg). Einen Termin für ein persönliches Gespräch in unserer Hamburger Anwaltskanzlei erhalten Sie in der Regel innerhalb der nächsten zwei Tage.