Wir beraten Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen und entwickeln Strategien zur Reduzierung ihrer
Haftungsrisiken. Die Betreuung umfasst dabei sowohl die Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) als insbesondere auch Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, stille Beteiligung, GbR).
Für die optimale Beratung Ihrer Gesellschaft berücksichtigen wir insbesondere bei der Gestaltung der Gesellschaftsverträge die Einbindung erbrechtlicher Fragen.
Beabsichtigen Sie ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung als Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu erwerben, prüfen und
gestalten wir Ihren Gesellschaftsvertrag.