In Deutschland ist jeder verpflichtet, sich gegen Krankheit zu versichern.
Jeder, der keine Krankenversicherung hat, muss daher eine Krankenversicherung abschließen. Auch diejenige, der aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt.
Dabei kann man sich nicht aussuchen, ob man sich bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern lässt. War man zuletzt gesetzlich krankenversichert, wird man wieder Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. War man zuletzt privat krankenversichert, muss man wieder einen Vertrag bei einem privaten Krankenversicherungs-
unternehmen abschließen.
Hatte man bisher weder eine gesetzliche noch eine private Krankenversicherung, wird man in der Krankenversicherung versichert, der man aufgrund seiner ausgeübten Tätigkeit jetzt zuzuordnen ist. So wird man als Selbständiger, der nie krankenversichert war, der privaten Krankenversicherung zugeordnet, als pflichtversicherter Arbeitnehmer, der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer nun glaubt, er habe ein Schnäppchen gemacht, weil er die Beiträge für die Vergangenheit gespart hat, der liegt falsch.
Beim Eintritt in die Krankenkasse sind alle bis dahin angefallenen Beiträge bzw. Prämien nachzuzahlen. Der Gesetzgeber hatte jedoch ein gewisses Einsehen. Den Rückkehrern kann unter bestimmten
Voraussetzungen einen Teil ihrer Schulden bei der Krankenkasse erlassen werden.
Wir beraten Sie in allen Fragen der Rückkehr in die Krankenversicherung, insbesondere auch hinsichtlich des Schuldenerlasses für rückständige Prämien.