Private Krankenversicherung


In der privaten Krankenversicherung kann sich nur derjeinige versichern lassen, der nicht in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist.

 

Private Krankenversicherungsunternehmen versichern daher nur abhängig Beschäftigte, deren Bruttoeinkommen oberhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze liegt (Jahresarbeitsentgelt 2015 von 54.900 Euro) Selbständige, Freiberufler und Beamte.

Wer daran denkt, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, muss bedenken, dass Familienmitglieder dort nicht automatisch mitversichert sind sondern jeweils separat - mit zusätzlichen Versicherungsprämien - versichert werden müssen.

 

Als privat Versicherter sind Sie selbst Vertragspartner des Arztes oder Krankenhauses und müssen die Rechnung Ihres Arztes oder Krankenhauses selber begleichen. Sie erhalten von eine von ihm selbst zu begleichende Rechnung für alle Leistungen, die sie in Anspruch nehmen und rechnen die angefallenen Kosten danach mit seiner Krankenversicherung ab.

 

Wir beraten Sie in allen Fragen der privaten Krankenversicherung und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche auf Kostenerstattung gegen die Krankenversicherung durchzusetzen. Wenn Sie derzeit nicht krankenversichert sind prüfen wir für Sie ob und zu welchen Bedingungen Sie sich in der privaten Krankenversicherung versichern lassen können.